Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein Spezialgericht. Sie ersetzte per 1. Januar 2013 sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen
Präsidentin: Denise Freitag
Mühlentalstrasse 65A
8200 Schaffhausen
Telefon: 052 632 55 85
E-Mail: kesb@sh.ch
Website
https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Justiz/Kindes--und-Erwachsenenschutzbeh-rde--KESB--55211-DE.htmlThema
- Beratung & Unterstützung
Altersgruppe
- Rund um die Geburt bis 1
- Kleinkinder 1-4
- Kindergarten 4-6
- Primarschule 6-12
- Sek I 12-16
- Jugendliche 16-20
- Eltern und Betreuungspersonen
Region
- Schaffhausen
Gemeinde
- Schaffhausen